Brauchen Katzen eine Haftpflichtversicherung?

Von | 2. Februar 2016
Haftpflicht für Katzen

Haftpflicht für Freigänger Katzen

Braucht Ihre Katze eine Haftpflichtversicherung?

Katzen sind elegante Tiere. Sie schmeicheln, laufen auf Samtpfoten, sind flauschig und verschmust. Katzenhalter wissen, so ein Stubentiger kann auch anders. Katzen sind vor allem eins: eigensinnig. Wenn sie sich etwas in den Kopf setzen, dann wollen sie sich damit durchsetzen. Und mit einem Mal ist die ganze Eleganz dahin und es wird gekrallt, gefaucht und mutwillig zerstört. Wenn es dabei das Eigentum anderer Leute betrifft und Schäden entstehen, dann haften Sie als Eigentümer der Katze. Die Frage der Haftung ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit dem Paragraphen 833 geregelt.

  • 833BGB: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen…

Da liegt die Frage nahe, ob es dafür eine eigene Versicherung für Katzenhalter braucht. Die gute Nachricht ist, dass Sie für Katzen keine eigene Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Diese sind in der Regel mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Da es auch Ausnahmen gibt, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen Ihrer Haftpflicht zu prüfen und gegebenenfalls mit Ihrer Versicherung zu sprechen. Das gilt auch für andere Kleintiere, wie zum Beispiel Hamster oder Kaninchen. Bei Hunden und Pferden geht man davon aus, dass diese größere Schäden, allein durch mögliches Beißen oder Treten verursachen können. Daher brauchen diese Tiere eine eigene Haftpflichtversicherung.

Überprüfen Sie Ihre bestehende Police der Haftpflichtversicherung darauf, welche Leistungen genau mit eingeschlossen sind. Denn wohnen Sie zum Beispiel in einem Mietshaus, wäre es sinnvoll, wenn Mietsachschäden mit abgedeckt wären. Nehmen wir einmal an, Ihre Katze läuft ins Treppenhaus und versehentlich in eine fremde Wohnung. Die Türe geht zu und die Katze kommt nicht mehr ins Freie. Um aus der Wohnung zu kommen, kratzt die Katze an Türen, Teppichen und den Vorhängen und eine Vase geht zu Bruch. Der entstandene Schaden wäre durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Hierbei geht es um Schäden, die plötzlich und unerwartet passiert sind. Wenn Ihre Katze in der Mietwohnung wiederholt an Türen, Fensterrahmen und Parkett kratzt, zahlt die Versicherung nicht. Denn diese Schäden fallen nicht unter die der normalen Abnutzung. Sie als Halter sind für die Gewohnheiten Ihres Tieres verantwortlich. Hier hilft nur eine gute Erziehung Ihres Tieres.

Ein Freigänger kann einen Unfall verursachen. Die Katze läuft über die Straße und der Autofahrer weicht aus und fährt dadurch gegen eine Laterne. Wenn Sie als der Katzenhalter ermittelt werden, haftet auch Sie für Ihre Katze und die Versicherung übernimmt den Schaden. Wenn sogar noch Personenschäden dazu kommen oder sogar jemand stirbt, geht der Schaden schnell in die Millionenhöhe. Stiftung Warentest empfiehlt, Ihre Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro abzuschließen (Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung). Prüfen Sie am besten Ihre private Haftpflichtversicherung auf die eingetragene Versicherungsumme. Sollte diese niedriger sein, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

Die oft in der Presse zu lesenden Schäden, die Freigänger verursachen sollen, sind Lackkratzer an Autos und Motorrädern. Oft sieht man Pfotenabdrücke auf dem Lack und schnell wird der Vierbeiner als Täter verurteilt. Jedoch wurden bereits einige Fälle dieser Art vor Gericht verloren. Denn Sachverständige haben nachgewiesen, dass eine Katze nur mit Samtpfoten über das Auto läuft. Eine Katze mit ausgefahrenen Krallen könnte sich gar nicht auf dem glatten Untergrund halten. Es muss daher nachgewiesen werden, dass die Katze der Verursacher des Schadens ist und dann muss zweifelsfrei der Halter der Katze bestimmt werden. Verhält es sich allerdings so, dass Ihre Katze grundsätzlich auf dem Autodach Ihres Nachbarn zu schlafen pflegt, kann Ihr Nachbar verlangen, dass Sie das Verhalten Ihrer Katze abstellen. Die Katze darf nicht mehr auf das Auto Ihres Nachbarn.