Fördergeld Umbau zum Einbruchsschutz

Von | 5. April 2016

Die aktuelle Kriminalstatistik hat es gezeigt: Einbrüche nehmen zu. Die eigenen vier Wände zu sichern, ist jedoch teuer. Der Staat hilft und beteiligt sich an den Kosten über Fördergelder. Bei der KfW-Bank können Eigentümer und Mieter einen Zuschuss aus dem Fördertopf beantragen. Verschenken Sie kein Geld, prüfen Sie die Möglichkeiten!

Zuschüsse werden für Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch gewährt. Maximal 10% oder 1.500 Euro schießt der Staat für Material- und Montagekosten zu, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Förderung wurde vor Beginn der Arbeiten beantragt,
  • der Einbau einbruchshemmender Produkte und Bauteile wird durch einen Fachbetrieb durchgeführt und
  • es handelt sich um förderfähige Produkte bzw. Bauteile.

Mieter sollten zunächst mit ihrem Vermieter sprechen und die Genehmigung zum Umbau einholen. Typischerweise wird diese gerne gewährt, handelt es sich doch um eine wohnwertsteigernde Maßnahme.

Gefördert werden:

  • Einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren: Einbau und Nachrüstung  von z. B. Türen, Türspionen, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Gegensprechanlagen. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
  • Einbruchshemmende Fenster- und Fenstertüren: Einbau und Nachrüstung von z.B. Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Pilzkopfverriegelungen.
  • Einbruchshemmende Gitter und Rollläden
  • Alarmanlage, Beleuchtung und Zutrittskontrollsysteme: Kamerasysteme, Gegensprechanlagen, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zugangsrecht.

Das Antragsformular mit der Formularnummer 600 000 3280 erhalten Sie direkt bei der KfW unter folgendem Link zur Infoseite der KfW Bestandsimmobilie-Einbruchschutz.

Präventionsmaßnahmen gegen Einbrecher lohnen sich. Ein sicheres Zuhause ist unbezahlbar.